E-Mobilität: Steuerliche Förderung auch für Leasingautos gefordert

Der VDIK plädiert dafür, das ins Auge gefasste Investitionssofortprogramm durch die Hinzufügung einer Leasingkomponente zu erweitern. Die Intention des VDIK ist es, eine breitere Zugänglichkeit zu fördern und mehr Unternehmen in die Lage zu versetzen, von dem Programm zu profitieren. Die geplante oder vorgesehene Sonderabschreibung speziell für Elektrofahrzeuge erweist sich aus der Perspektive der Automobilimporteure als nicht ausreichend. Die Auto-Importeure sind der Meinung, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der Sonderabschreibung die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Leasinggeschäfts nicht hinreichend berücksichtigt. Ihrer Ansicht nach greift die Fokussierung auf die Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge zu kurz, da sie die Leasingoption, die für viele Unternehmen eine attraktive Alternative zum Kauf darstellt, vernachlässigt.

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) hat sich mit einem konkreten Änderungsvorschlag an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. Hintergrund ist die für Montag angesetzte Anhörung zum geplanten Investitionssofortprogramm der Bundesregierung. Zwar begrüßt der VDIK grundsätzlich die steuerliche Sonderabschreibung für rein elektrische Fahrzeuge – kritisiert jedoch, dass der Leasingmarkt bislang unberücksichtigt bleibt.

Kernforderung des Verbands: Auch Leasingfahrzeuge müssten in die Förderung einbezogen werden, um den Hochlauf der Elektromobilität im gewerblichen Bereich wirksam zu unterstützen. Konkret schlägt der VDIK vor, dass Leasingnehmer den vollständigen Betrag der Leasingraten und etwaiger Sonderzahlungen bereits bei Vertragsbeginn steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen können. Alternativ wäre ein pauschaler Betriebsausgabenfaktor von 1,5 für Leasingraten denkbar.

Nach Darstellung des VDIK erfolgen über 60 Prozent aller gewerblichen Neuzulassungen im Leasing – dieser wesentliche Teil des Markts dürfe im geplanten Förderprogramm nicht außen vor bleiben. In der derzeitigen Fassung des Gesetzentwurfs würden Leasingkunden nur dann profitieren, wenn die Leasinggesellschaften den vorgesehenen Steuervorteil der Sonderabschreibung an sie weiterreichen.

Geplant ist bislang eine auf drei Jahre befristete “Sonderabschreibung” in Höhe von 75 Prozent im Anschaffungsjahr für rein elektrische, betrieblich genutzte Fahrzeuge. Sie soll für Fahrzeuge gelten, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Für klassische Leasingverträge greift diese Regelung nicht automatisch.

Der VDIK erkennt im steuerlichen Investitionssofortprogramm ein wichtiges Signal zur Ankurbelung der Wirtschaft – insbesondere mit Blick auf die Elektromobilität. Um den gewünschten Effekt auch im gewerblichen Bereich zu erzielen, wünschen sich die Auto-Importeure eine entsprechende Erweiterung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.